Die Betreute Grundschule in Plön e.V. sichert die Betreuung vor und nach dem Unterricht bzw. der Schulzeit ab - konkret im Zeitraum von 07:00 Uhr – 08:20 Uhr und von 12:20 Uhr – 16:00 Uhr.
Für den Zeitraum dazwischen ist die Grundschule zuständig, unabhängig davon, ob Unterricht stattfindet oder nicht.
Zur sachlichen Erklärung noch ein paar Infos:
Die Grundschule hat allen Schülerinnen und Schülern eine verlässliche tägliche Schulzeit zu garantieren. Für die Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier
Zeitstunden, für die Kinder der 3. und 4. Jahrgangsstufe täglich mindestens fünf Zeitstunden. Dies muss nicht Unterricht sein, sondern beinhaltet lediglich eine verlässliche Betreuung.
Dies begründet sich auf Satz 2 des Erlasses „Einführung der Verlässlichen Grundschule“ vom 23. Mai 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. - S - S.193) in der aktualisierten
Version vom Mai 2006:
Einführung der Verlässlichen Grundschule (VG)
Die Verlässliche Grundschule organisiert für die tägliche Schulzeit einen festen zeitlichen Rahmen von vier Zeitstunden für die Klassenstufen 1 und 2 sowie fünf Zeitstunden für die Klassenstufen 3 und 4 für alle Schülerinnen und Schüler. In dieser Zeit sind - auf die Woche bezogen - Unterrichtszeiten von 15 Zeitstunden für die Klassenstufen 1 und 2 sowie von 19,5 Zeitstunden für die Klassenstufen 3 und 4 sowie Pausen enthalten. Der Zeitrahmen kann in einer zweijährigen Einführungsphase der Verlässlichen Grundschule nach Entscheidung der Schulkonferenz wöchentlich bis zu 10% unterschritten werden. Nach Ablauf der Einführungsphase bedarf die Entscheidung der Schulkonferenz der Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht.
Dieser Erlass gilt auch für Schulentwicklungstage, witterungsbedingten Unterrichtsausfall etc. Lediglich die Ferien und die beweglichen Ferientage bilden hier eine Ausnahme.
„Den Beschluss über die Schulentwicklungstage fasst die Schulkonferenz. In den Grundschulen ist an solchen Tagen die Verlässlichkeit sicher zu stellen, in dem z.B. durch Kooperation mit dem
schulischen Betreuungsangebot oder mit einer benachbarten Schule Betreuungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.“
(Dr. Ekkehard Klug – Minister für Bildung und Kultur – Rundschreiben an alle Schule und Schulämter, 2010)
„[…] die Verlässlichkeit gilt auch an Schulentwicklungstagen. Da ist die Grundschule verpflichtet, eine verlässliche Betreuung der Schulkinder zu garantieren. Das gilt nicht für bewegliche
Ferientage.“
(Hans Stäcker – Referatsleiter im Referat III 30 Ministerium für Bildung, Wissenschaft & Kultur – Informations-Email, 2018)