Träger dieser Betreuungseinrichtung ist der Elternverein "Betreute Grundschule in Plön e.V."
Ziel unseres Elternvereins ist es, die Betreuung der Grundschulkinder an der Rodomstorschule Plön vor und nach dem Unterricht, also außerhalb der verlässlichen Grundschulzeit zu gewährleisten,
d. h. morgens zwischen 7:00 und 8:30 Uhr und von 12:15 bis 16:00 Uhr.
Zusätzlich werden die Kinder auch bei witterungsbedingten Unterrichtsausfällen betreut.
Nach vorheriger Absprache bieten wir auch die vorübergehende "Notfallbetreuung" von Nichtmitgliedern an.
Durch unser verlässliches Betreuungsangebot haben die Eltern die Möglichkeit, beruhigt ihrer Beschäftigung nachzugehen, und wissen ihre Kinder bei unseren drei Betreuerinnen gut untergebracht.
Ein wesentlicher Vorteil der "Betreuten" ist die Unterbringung direkt im Schulgebäude in der alten Hausmeisterwohnung. So entfallen zusätzliche Schulwege, und es erlaubt unseren Betreuerinnen eine enge Zusammenarbeit mit der Schule, sei es in organisatorischen oder inhaltlichen Absprachen, bei der Hausaufgabenbetreuung oder z.B. bei der Förderung der einzelnen SchülerInnen. Außerdem stehen uns auch im Schulgebäude Klassenräume zur Verfügung.
Die Kinder genießen gleich morgens das fröhliche und entspannte Zusammensein mit anderen Kindern und gehen dann ohne Hektik in den Unterricht.
Nach der Schule finden die Kinder in einer familiären Atmosphäre Zeit zum Spielen, Basteln, Malen und Toben, aber auch zum Ausruhen und Kräfte sammeln.
Dank unseres qualifizierten Betreuerinnenteams findet sich Zeit für die Hausaufgabenbetreuung, kleine und große Probleme finden ein offenes Ohr, die individuellen Bedürfnisse eines jeden Kindes werden berücksichtigt, so dass jedes Kind spüren kann, das es angenommen und willkommen ist.
Ein abwechslungsreiches Mittagstischangebot liefert die Firma Freiberg-Catering von Montag bis Freitag. Die Bestellung erfolgt durch die Eltern und kann tagesaktuell geändert werden.
Eltern, bzw. Erziehungsberechtigte, deren Kind in der Betreuten Grundschule aufgenommen wird, werden automatisch Mitglied im Verein (Pflichtmitgliedschaft). Hiervon ausgenommen sind s.g. Notfallbetreuungen.
Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten nur zum Schuljahresende (31.07.) jeden Jahres möglich. Also muss eine Kündigung spätestens bis zum 30.04. eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr schriftlich bei uns eingegangen sein.
Die Mitgliedschaft erfolgt unter Anerkennung der Vereinssatzung.